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Die etymologische Bestimmung des Ortsnamens "Lebenhan" (Bayern)

An den Leser: Bei der Bearbeitung der sich stellenden Frage traten Probleme auf, die ohne weiteres nicht lösbar waren. So fehlen, um nur ein Beispiel zu nennen, Quellenangaben zu der zitierten Literatur oder gar der Titel des zitierenden Werkes selbst, in vielen Fällen. Der Autor kann daher noch nicht alle Quellenverweise und Angaben vorweisen. Die Bemühung geht in die Richtung, diese zu ersuchen und möglichst in einer verbesserten Neuauflage rasch nachzureichen.

Bei der etymologischen Bestimmung des Namens der Gemeinde Lebenhan stößt man auf einige unüberwindbare Schwierigkeiten. So führt beispielsweise Striedl in seinen „Beiträgen zur Geschichte des Schlosses Lebenhan" [1] ein Zitat aus Bundschuh [2] an: "Lebenhan, früher Lewenhagen, Lewenhain genannt, soll ein Wildpark für die von asiatischen Fürsten dem Kaiser Karl dem Großen geschenkten Löwen gewesen sein und daher seinen Namen erhalten haben". Vom Wahrheitsgehalt dieser Aussage ist er jedoch nicht überzeugt: "Ob diese Erklärung ... mehr als den Versuch einer volkstümlichen Etymologie darstellt, lässt sich wohl nicht mit Sicherheit entscheiden."
Striedl begründet seine Aussage ausführlich: "Die zeitgenössischen Quellen [3] wissen nichts von einem Wildpark, den Karl der Große angelegt hat, noch von Löwengeschenken von asiatischen Fürsten." An dieser Stelle setzen wir ein und lassen eine andere Quelle, die wir leider nicht näher bestimmen können, zu Wort kommen: "der im 13. Jahrhundert belegte Ortsname, Lewenhagen' weist auf einen karolingerzeitlichen Ausbauort der Altmark um die Pfalz Salz. Er bedeutet: eingehegter Ort des Liwicho. Dieser Liwicho ist um 800 als Graf im Grabfeld bezeugt. Mit einem Löwengehege hat der Ortsname nichts zu tun (Volksetymologie!)." Zweifellos mutet es seltsam an, dass sich der Name des Ortes in genau diesen 500 Jahren nicht verändert haben soll. Die Begründung des Namens in Form eines Grafen, der besagte 500 Jahre später lebte, scheint nicht völlig schlüssig. Prinzipiell klingt die Quelle jedoch plausibel. Striedl begründet nun, warum ihm der Gedanke, dass der Name Lebenhan von einem Tierpark abstammt, gar nicht so abwegig scheint. Dazu bemüht er eine mittelhochdeutsche Erklärung des Wortes, kommt nach der Betrachtung aber zu keinem befriedigenden Ergebnis. Seiner Meinung nach lässt die Worterklärung keinen schlüssigen Beweis zu und auch die volksetymologische Deutung müsse man mit Vorsicht betrachten. Striedl erwähnt nun noch kurz eine Möglichkeit zur Klärung des Sachverhaltes mithilfe des Althochdeutschen. ",Leben', abgeleitet von dem althochdeutschen ,leiba', bedeutet soviel wie Besitz, Gebühr, Hinterlassenschaft; Unsleben bedeutet also Besitz eines Unno [4]. Es liegt nicht fern, Lebenhan = Lebenhagen als den Besitz eines Hagen zu deuten." Striedl unterbricht hier seine Ausführungen. Mit dieser Vermutung lässt sich, zumindest aus heutiger Sicht, nicht viel anfangen, da keine Urkunde oder sonstige Quelle existiert, die den Ort als im Besitz des besagten Hagen ausweisen könnte. Beide Quellen nennen aber übereinstimmend und unabhängig voneinander das Jahr 1246, in welchem die Herrn von Lebenhan durch eine Urkunde bezeugt werden. Der Name Lutolf miles [5] de Lewenhagen taucht hier an beiden Stellen auf. Es verwundert, dass ein Ritter [6] mit den Grenzmesseungen und – bestimmungen betraut wurde. Weitere Informationen fehlen jedoch, so dass diese Frage vorläufig ungeklärt bleiben muss.
Nach Sichtung des spärlichen Quellenmaterials als bleibt uns also festzustellen, dass eine eindeutige begriffliche Klärung und Deutung des Namens Lebenhan wohl nicht möglich ist; es wird jedoch weitere Versuche geben, diese Frage, die zugleich die nach Herkunft und Identität der Bewohner des kleinen Ortes aus dem Frankenland ist, zu beantworten.


1. P. Striedl, ebd.
2. Quellenangabe unvollständig.
3. Weitere Hinweise und Angaben fehlen an dieser Stelle.
4. Keine zusätzlichen Erklärungen vorhanden.
5. miles (lat.) = Krieger, Ritter
6. Dies ist zumindest anzunehmen, da dem lateinischen Wort miles (siehe [5]) die Akzentuierung "Untergebener" von der Grundbedeutung her völlig abgeht. Damit soll jedoch nicht die Aussage der Quelle angezweifelt werden.

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